Wir stellen uns vor:
Auf der Grundlage des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes vom 18. Mai 2006, bundesweit das erste Gesetz seiner Art, wurde am 04. Mai 2007 der Landesseniorenbeirat im Land Berlin, für die Dauer der Wahlperiode des Abgeordnetenhauses berufen.
Der Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB) setzt sich aus den Vorsitzenden der 12 bezirklichen Seniorenvertretungen und 12 Vertreterinnen und Vertreter aus Organisationen, Verbänden, Vereinen und Institutionen, die auf Vorschlag der Landesseniorenvertretung Berlin (LSV) der zuständigen Senatsverwaltung empfohlen und zur Berufung vorgeschlagen wurden.
Die Mitglieder wählten aus ihrer Mitte den aus vier Personen bestehenden Vorstand:
Herr Werner Moritz, Frau Regina Saeger, Herr Dieter Kämmerer,
Frau Waltraud Jaeschke
Aufgaben und Ziele
Der Landesseniorenbeirat Berlin ist die Interessenvertretung älterer Menschen auf Landesebene und wird vom Grundsatz geprägt, ein Altern in Würde zu ermöglichen. Dazu ist es unerlässlich, die Selbstständigkeit, Selbstbestimmung, Teilhabe, das Ehrenamt und bürgerschaftliche Engagement der älteren Generation zu erhalten, zu fördern und zu stärken.
Lesen Sie die ausführliche Erklärung zu den Aufgaben des Landesseniorenbeirats als PDF Dokument